Autos mieten in Barcelona
Barcelona gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Da Spanien und Deutschland keine gemeinsame Grenze haben, scheuen viele davor ab, mit ihrem eigenen Fahrzeug in den Urlaub zu fahren. Zu anstrengend und zeitaufwendig empfinden viele Urlauber die Mühen hierzu und fliegen lieber nach Spanien und mieten dort ein Fahrzeug. Dabei sollten deutsche Urlauber einiges beachten, damit aus dem Urlaub kein unschönes Erwachen wird.
Autos mieten in Barcelona zu mieten, ist oftmals günstiger – und sicherer
Zunächst einmal ist es möglich, ein Mietfahrzeug direkt bei der Buchung der Reise selbst zu bestellen. Die Formalitäten übernimmt dann in der Regel das Reisebüro. Alternativ können Urlauber direkt vor Ort ein Fahrzeug mieten. Der Vorteil dieser Variante ist einerseits der für gewöhnlich deutlich günstigere Mietpreis. Immerhin gibt es hier keinen dritten Reiseveranstalter, der an der Vermietung mitverdienen möchte. Auf der anderen Seite kann sich der Mieter vor Ort von dem Vermieter und dessen Fuhrpark selbst ein Bild machen, ehe er sich für die Anmietung entscheidet. Insoweit entfällt bei der Anmietung in Barcelona das Risiko, sich blind auf das Reisebüro verlassen zu müssen. Während bei der Vorabbuchung eines Mietwagen der Mieter das Fahrzeug am Reiseort auch annehmen muss, was ihm angeboten wird, hat er bei der Vor-Ort-Anmietung immer noch die Möglichkeit, es sich anders zu überlegen und sich nach einem anderen Anbieter umzuschauen.
Bei der Anmietung rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Diese Möglichkeit sollten Mieter nicht ganz außer Acht lassen. Denn ähnlich wie im deutschen Verkehrsrecht spielt es bei einer Reihe von Verkehrsdelikten keine Rolle, ob der Vermieter Schuld daran trägt, dass sich Fahrzeug nicht in dem rechtlich vorgeschriebenen Zustand befindet. Beispielsweise gilt im spanischen Verkehrsrecht, dass jedes Fahrzeug, das im Inland zugelassen ist, zwei Warndreiecke mitführen muss. Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, gilt die reduzierte Pflicht auf nur ein Warndreieck. Da die Barceloner Autovermieter ihre Fahrzeuge regelmäßig im spanischen Inland zugelassen haben, gilt die allgemeine Pflicht, zwei Warndreiecke mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, trägt der Fahrer, also der Mieter, die Schuld und muss das entsprechende Bußgeld aus eigener Reisetasche bezahlen. Hierauf sollten Mieter bei der Anmietung achten. Gleiches gilt für Kindersitze. Urlauber, die mit ihren Kindern unterwegs sind, benötigen für die Beförderung der Kleinen im Auto Kindersitze, sofern diese kleiner als 1,35 Meter sind bzw. noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder; im Falle eines Verkehrsunfalls können Fahrer sogar strafrechtlich belangt werden wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil sie es unterlassen haben, die mitgeführten Kinder auf Kindersitzen unterzubringen. Die Ausrede, der Mietwagen hatte keine Kindersitze bzw. der Vermieter hatte das Fahrzeug ohne solche vermietet, greift insoweit nicht zugunsten des Mieters.