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Ratgeber: Immobilien in Barcelona

Bei Immobilien in Barcelona, die zur privaten oder gewerblichen Nutzung bestimmt sind, gilt es einige grundsätzliche Dinge zu beachten. Insbesondere der Eintrag im Grundbuch liefert wichtige Informationen zur Immobilie, etwa Informationen zum tatsächlichen Besitzer, Belastungen und weitere wichtige Details. Vor jedem Kauf einer Immobilie in Barcelona, insbesondere bei Käufen von privater Seite, ist es generell empfehlenswert, eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. So können unliebsame Überraschungen oder vom Verkäufer verheimlichte Details zur Immobilie vermieden werden.

Immobilien in Barcelona: Wichtige Informationen

Zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage: Immobilien in Barcelona

Zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage: Immobilien in Barcelona

Zustand der Immobilie

Egal ob Miete oder Kauf, im Vorfeld sollte eine Immobilie immer auf eventuelle Mängel geprüft werden. Eine zuverlässige Prüfung erfolgt am besten durch einen ortskundigen Sachverständigen. Offensichtliche Mängel sollten schon bei der Besichtigung angesprochen werden.

Lage und Umgebung

Die schönste Immobilie kann ungeeignet sein, wenn Lage und Umgebung nicht mit den persönlichen Anforderungen vereinbar sind. Deshalb gilt es im Vorfeld zu prüfen, wie es um die Lage und die Umgebung der Immobilie bestellt ist.

Wert

Unabhängige Sachverständige können den Wert einer Immobilie schätzen, so vermeidet man einen übertrieben hohen Kaufpreis. Außerdem hilft ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten, so kann man sich gut orientieren und akzeptable oder überteuerte Preisforderungen erkennen. Beim Immobilienkauf ist es außerdem wichtig, Wertsteigerungen oder Wertverluste der Immobilie in der Vergangenheit zu kennen oder für die Zukunft abschätzen zu können.

Nutzung der Immobilie

Das Eigentumsrecht schreibt einer Immobilie einen bestimmten Verwendungszweck zu, man unterscheidet hier zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilie. Da das spanische Eigentumsrecht überreguliert zu sein scheint, ist es nur selten möglich, dass Wohnimmobilien in Gewerbeimmobilien umgewandelt werden können oder umgekehrt. Jede Änderung des Verwendungszwecks muss der Stadtverwaltung und der Eigentümergemeinschaft gemeldet und durch diese genehmigt werden.

Öffentliches Land

In Spanien kann öffentliches Land nicht einfach verkauft werden. Sollte das Grundstück, auf der sich die Immobilie befindet, an das Meer oder bestimmte Anwesen grenzen, kann es durchaus vorkommen, dass die Nutzungsrechte für dieses Grundstück eingeschränkt sind. Vorab sollte eine Prüfung durch einen ortsansässigen Anwalt erfolgen, Rat kann auch ein ortsansässiger Notar erteilen.

Versteckte Belastungen

Fachlicher Rat sollte beim Immobilienkauf ebenfalls ersucht werden, um versteckte Belastungen, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen, effektiv erkennen zu können. Hierzu zählen etwa Schulden bei Versorgungsbetrieben, nicht bezahlte Abgaben oder sonstige allgemeine Belastungen.

Mietverträge

Es kann durchaus der Fall sein, dass Mietverträge von spanischen Immobilien nicht immer ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden registriert sind, nur ein Bruchteil der Mietverträge ist im Grundbuch erfasst. Es empfiehlt sich daher, den zuständigen Immobilienmakler um eine Prüfung der Sachlage zu bitten.

Kosten bei der Kaufabwicklung

Bei der Kaufabwicklung einer spanischen Immobilie fallen Kosten an. Diese stehen fast ausschließlich in Abhängigkeit des Kaufpreises der Immobilie. Die Kosten für den Notar entsprechen zirka 0,4 bis 0,8 Prozent des Kaufpreises, die katalonische Grunderwerbssteuer liegt zwischen sieben und zehn Prozent, die Mehrwertsteuer beträgt sieben Prozent bei Wohnimmobilien und 16 Prozent bei Gewerbeimmobilien. Die Kosten für die ordnungsgemäße Eintragung ins Grundbuch (Aranceles del Registro) liegen bei zirka 0,5 Prozent des Kaufpreises. Außerdem fallen Steuern auf öffentliche Bekundungen (AJD) in Höhe von zirka ein bis zwei Prozent des Kaufpreises an. Im Kaufpreis enthalten ist meist das Honorar für den Immobilienmakler.

Beispielrechnung für eine Wohnimmobilie

Kauft man beispielsweise eine Wohnimmobilie aus zweiter Hand mit einem Kaufpreis von 100.000 Euro, muss man tatsächlich mindestens 109.800 Euro zahlen. 7.000 Euro entfallen auf die Grunderwerbssteuer, 1.500 Euro auf die Steuern auf öffentliche Bekundungen (AJD), 800 Euro werden für die Notarkosten berechnet und weitere 500 Euro fallen wegen der Grundbucheintragung an. Generell sind die Zusatzkosten beim Kauf von Gewerbeimmobilien immer höher als beim Kauf einer Wohnimmobilie.

Regelmäßige Abgaben und Unterhaltskosten

Neben Kaufpreis und Zusatzkosten sollte man auch regelmäßige Abgaben und Unterhaltskosten vor dem Kaufen oder Mieten einer Immobilie in Barcelona sorgfältig prüfen oder prüfen lassen. Typische Posten sind hierbei die jährlich zu entrichtende Grundsteuer (IBI), die Eigentümerumlage, Kosten für eine Hausrat-, Einbruch- und Wasserschadenversicherung und natürlich Kosten für den persönlichen Strom- und Energieverbrauch.

Rechtliche Hinweise

Die hier aufgeführten Informationen (insb. zu Steuern und Kosten) können aufgrund von Gesetzesänderungen oder individuellen Einzelfällen an Richtigkeit verlieren. Wir garantieren daher weder für Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben.


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