Der Reiseführer für Barcelona und Umgebung.

Zoll-Ratgeber für Touristen in Barcelona

Bei Reisen nach Spanien dürfen Gegenstände, Waren und Genussmittel zollfrei ein- und ausgeführt werden, die man für den persönlichen Gebrauch benötigt. Alkohol und Zigaretten sind in bestimmten Mengen erlaubt. Wer aus der EU einreist, hat andere Freimengen zur Verfügung als Reisende aus anderen Ländern. Den früher üblichen Einkauf zollfreier Waren in Duty-Free-Shops an Flughäfen gibt es nur noch bei Ein- und Ausreise aus Nicht-EU-Ländern. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gilt ein zweiseitiges Abkommen, das die Ein- und Ausfuhr regelt.

Regelungen für Reisende aus der EU

Zollbestimmungen für Touristen in Spanien / Barcelona

Zollbestimmungen für Touristen in Spanien / Barcelona

Wer aus einem Land der Europäischen Gemeinschaft (EU) nach Spanien einreist, darf ohne Beschränkung Waren und Lebensmittel mit sich führen. Genussmittel wie Alkohol und Tabakwaren müssen für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Hier gelten Obergrenzen, die jedoch sehr großzügig bemessen sind. Im Einzelnen bedeutet dies: Für die Ferien in Barcelona darf man 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak im Gepäck haben. Für Alkohol gilt, dass 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent, 20 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis 22 Prozent und 90 Liter Wein sowie 110 Liter Bier eingeführt werden dürfen. In der Kategorie Wein dürfen davon höchsten 60 Liter Schaumwein sein. Alkohol darf nur von volljährigen Personen eingeführt werden. Die gleichen Mengen gelten auch bei der Ausreise. Wenn die Ein- und Ausreise über die Schweiz erfolgt, auch wen es sich dabei nur um eine Durchquerung handelt, gelten andere Mengen. Die Schweiz gehört nicht zur EU. Deshalb sind in diesem Fall nur geringere Mengen erlaubt, die sich an den Zollbestimmungen für Nicht-EU-Länder orientieren.

Regelungen für Ein- und Ausfuhr aus und nach anderen Ländern

Wer aus Nicht-EU-Ländern nach Barcelona reist, hat geringere Freimengen zur Verfügung. Der Reisende darf 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos oder 250 g Tabak zollfrei einführen. Für Spirituosen mit über 22 Prozent Alkoholgehalt gilt, dass ein Liter mitgenommen werden darf. Wenn der Alkoholgehalt darunter liegt, sind es zwei Liter. Außerdem können die Urlauber 250 Milliliter Eau de Toilette und 50 Gramm Parfüm im Gepäck haben. Ebenfalls in den Bereich der Genussmittel fallen Kaffee und Tee. Kaffee darf bis zu 500 Gramm beziehungsweise als Extrakt bis zu 200 Gramm dabei sein. Tee ist bis zu einer Menge von 100 Gramm beziehungsweise 40 Gramm als Extrakt erlaubt. Alle Genussmittel, die mengenmäßig darüber liegen, müssen beim Zoll deklariert werden.

Die Mitnahme von Haustieren nach Barcelona

Im Zusammenhang rund um den Zoll taucht immer wieder die Frage auf, ob Haustiere mitgenommen werden dürfen. Hund oder Katze können mit auf die Reise, wenn es sich nicht um mehr als drei Tiere handelt. Es muss eine Impfbescheinigung oder ein Internationaler Impfpass vorliegen, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die Impfung muss mindestens 30 Tage und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn Hund oder Katze von Spanien nach Deutschland einreisen, andernfalls muss das Tier in Quarantäne. Der neue europäische Heimtierpass ist ein praktisches Dokument, in dem alle Impfungen und die Identifikation des Tieres (meist über eine Tätowierung oder einen elektronischen Mikrochip) verzeichnet sind.

Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben, verbindlich sind allein die jeweiligen Gesetze.


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